Unsere Kanzlei berät Vereine, Verbände und Kapitalgesellschaften, aber auch einzelne Sportler im Wachstumsmarkt Sport. Dabei liegt der Schwerpunkt auf vereins-, gesellschafts-, steuer- und vertragsrechtlicher Beratung unter besonderer Berücksichtigung der sportspezifischen Aspekte. Nach unserem Verständnis ist Sportrecht eine Querschnittsmaterie, die einen besonderen Blick für die möglichen Herausforderungen etwa aus dem Vertrags- und Arbeitsrecht, dem Verbands- und Lizenzierungsrecht, dem Medien- und Persönlichkeitsrecht, den Gemeinnützigkeitsanforderungen sowie die unterschiedlichen Organisationsformen des Sports und seiner Akteure verlangt.
Wir verstehen es als unsere Aufgabe, unseren Mandanten in einem komplexer werdenden wirtschaftlichen Umfeld Lösungen und Hilfestellung anzubieten und dabei insbesondere Wege aufzuzeigen, Gestaltungsmöglichkeiten im Spannungsfeld zwischen wirtschaftlichem und sportlichem Erfolg zu nutzen.
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