An unseren Standorten in Berlin und Hannover sind insgesamt zwei unserer Rechtsanwälte auch als Notare tätig, in Berlin Notar Torsten Bloch und in Hannover Notar Helmut Apking . Die Tätigkeit der Notariate erstreckt sich auf sämtliche Rechtsgeschäfte, die einer notariellen Einschaltung bedürfen.
Einen Schwerpunkt bildet dabei das Gesellschaftsrecht, daneben aber auch der gesamte Bereich des Immobilienrechts sowie der Unternehmens- und Vermögensnachfolge.
Im Gesellschaftsrecht reicht das Spektrum von Gesellschaftsgründungen, Gesellschafter- und Hauptversammlungen über Kapitalmaßnahmen und Satzungsänderungen bis zur Restrukturierung von Unternehmen und M&A-Transaktionen, insbesondere Unternehmenskaufverträgen. Im Rahmen der Vorbereitung der Entwürfe durch das Notariat werden Risiken und Gestaltungsalternativen mit allen Parteien erörtert, bevor das Rechtsgeschäft durch die Beurkundung abgeschlossen und - sofern erforderlich - handelsregisterlich vollzogen wird.
Im Immobilienrecht bilden Grundstückskaufverträge einschließlich der Bestellung von Grundschulden den Schwerpunkt der Tätigkeit, die ebenso wie Bauträger- oder Erbbaurechtsverträge für alle Beteiligten erstellt und abgewickelt werden.
Einen weiteren Schwerpunkt der notariellen Tätigkeit bildet der Bereich der Unternehmens- und Vermögensnachfolge, der oft eng mit dem Gesellschaftsrecht verzahnt ist. Die notarielle Tätigkeit erfasst dabei die interessengerechte und zielorientierte Beratung der Beteiligten bei der Abfassung von Testamenten, Ehe- und Erbverträgen ebenso wie der Gestaltung von Regelungen zur vorweggenommenen Erbfolge unter Berücksichtigung erb-, familien- und gesellschaftsrechtlicher Vorgaben.
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