Krise und Insolvenz eines Unternehmens bringen erhebliche Risiken, aber auch Chancen mit sich.
Unsere Kanzlei berät Unternehmen, die sich in einer finanziellen Krise befinden, sowie deren Vorstände, Geschäftsführer, Aufsichtsräte und Gesellschafter. Unsere Leistungen in diesem Bereich umfassen die Prüfung und Gestaltung von möglichen Restrukturierungsmaßnahmen und Sanierungskonzepten sowie Maßnahmen der bilanziellen Sanierung. In diesem Zusammenhang erstellen wir detaillierte rechtliche Risikoanalysen von Handlungsalternativen und gestalten die Umsetzung der Konzepte im Einzelfall.
Bei wirtschaftlichen Krisen stellt sich häufig auch die Frage nach der zivilrechtlichen sowie der strafrechtlichen Verantwortung der handelnden Organe. Ein weiterer Schwerpunkt der insolvenznahen Beratung ist daher einerseits die Identifikation von Haftungsrisiken und Maßnahmen zur Vermeidung einer zivil- und strafrechtlichen Haftung der beteiligten Organe. Andererseits beraten wir auch Aufsichtsräte und Gesellschafter in Zusammenhang mit der Prüfung und Durchsetzung von Haftungsansprüchen gegenüber Vorständen und Geschäftsführung.
Darüber hinaus begleiten wir in- und ausländische Investoren im Rahmen des Erwerbs von Unternehmen aus der Insolvenz. So genannte "Distressed M&A-Transaktionen" sind inzwischen fester Bestandteil des M&A-Kerngeschäfts unserer Kanzlei geworden. Die Beratung umfasst insbesondere die Vorbereitung und Durchführung der Verhandlungen mit dem (vorläufigen) Insolvenzverwalter, die Ausarbeitung und Verhandlung der Unternehmenskaufverträge sowie die anschließende Beratung der Auffanggesellschaft zur erfolgreichen rechtlichen Begleitung des Turnarounds.
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