Wir beraten nationale und internationale Unternehmen der verschiedensten Branchen und jeder Größe zum gesamten Spektrum des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts. Neben Unternehmenstransaktionen, Umstrukturierungen und Sanierungen beraten wir auch in allen Fragen des betrieblichen Alltags und verschiedensten Spezialgebieten. Wir betreuen einzelne Projekte oder lösen Ihre alltäglichen arbeitsrechtlichen Probleme als externe Rechtsabteilung. Dabei stehen je nach Bedarf auch eingespielte standortübergreifende oder internationale Teams zur Beratung zur Verfügung. Wir sind uns der besonderen Interessenlage bewusst, die im Arbeitsrecht von konstruktiver Zusammenarbeit zwischen Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite und sozialen Gesichtspunkten einerseits und wirtschaftlichen Aspekten andererseits geprägt ist und suchen stets die optimale Lösung für Ihr konkretes Anliegen - auch im Rahmen gerichtlicher Verfahren und vor Einigungsstellen. Unsere Mandanten profitieren durch unsere arbeitsrechtliche Spezialisierung, langjährige Tätigkeit sowie unsere ausgezeichneten Referenzen. Bei der Prozessführung und Beratung sind unsere außergewöhnlich breiten Erfahrungen von Vorteil. Mit unseren personellen Ressourcen stehen wir auch für sehr umfangreiche und/oder eilbedürftige Mandate zur Verfügung (z.B. bei betrieblichen Umstrukturierungen, Betriebsänderungen- oder stilllegungen).
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